Feuchtigkeitsschäden, weit verbreitet und kleingeredet

Feuchtigkeitsschäden treten besonders häufig im Keller- oder Sockelbereich älterer Gebäude auf. Ursache ist meist eine defekte Horizontal- oder Vertikalsperre. Typische Anzeichen für solche Undichtigkeiten sind braune Wasserränder, abgeplatzter Putz oder ein weißer, salzartiger Belag (Salpeter), der auf den ersten Blick leicht mit Schimmel verwechselt werden kann. Für die Statik des Gebäudes stellen diese Schäden in der Regel keine Gefahr dar. Dennoch gilt: Ohne eine fachgerechte Sanierung verschwinden sie nicht von selbst – im Gegenteil, sie breiten sich mit der Zeit weiter aus.

 

Heizen, Lüften oder der Einsatz technischer Entfeuchter können die Situation zwar kurzfristig verbessern, bieten jedoch keine langfristige Lösung. Durch die ständig nachdrückende Feuchtigkeit besteht dauerhaft das Risiko von Schimmelbildung – nicht nur auf der Wandoberfläche, sondern auch auf gelagerten Gegenständen im betroffenen Raum.

 

Bei Vor-Ort-Begutachtungen stoße ich immer wieder auf gravierende Baumängel, die durch unsachgemäße Sanierungsmaßnahmen entstanden sind. Besonders häufig begegnet mir der „Klassiker“: Feuchte Wände werden einfach mit Rigips verkleidet oder mit Holzpaneelen verdeckt – frei nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Dieses Vorgehen verschärft das eigentliche Problem erheblich und birgt die Gefahr verdeckter Schimmelbildung, die sich oft durch einen typischen muffig-schimmeligen Geruch bemerkbar macht.

 

Feuchtigkeitsschäden mindern der Wert einer Immobilie erheblich!

 

Falsch eingeschätzte Feuchtigkeitsschäden gehören leider zu den häufigsten Fehlern beim Immobilienkauf. Was viele nicht wahrhaben wollen: Feuchtigkeitsschäden mindern den Wert einer Immobilie erheblich. Makler oder Verkäufer spielen solche Schäden häufig als „Kleinigkeiten“ herunter – doch Vorsicht: Das sind sie ganz sicher nicht.

 

Die Sanierung von Feuchtigkeitsschäden ist aufgrund des hohen Aufwands meist kostenintensiv. Laut § 194 BauGB – der gesetzlichen Grundlage für die Immobilienbewertung – mindern solche Schäden den Wert einer Immobilie um den vollständigen Betrag der erforderlichen Sanierungskosten, ohne Abschläge. Diese bewegen sich in der Regel im fünfstelligen Bereich.

 

Wer sich in solchen Fragen allein auf die Aussagen von Verkäufern oder Maklern verlässt, ist meist schlecht beraten. Beide Parteien sind in der Regel keine Bausachverständigen und werden sich im Falle eines Rechtsstreits später genau darauf berufen und in der Regel Recht bekommen.

 

Wer unnötige Risiken beim Immobilienkauf vermeiden möchte, sollte daher unbedingt den Rat eines unabhängigen Bausachverständigen einholen. Die Kosten für eine solche Expertise liegen nur bei einem Bruchteil dessen, was eine spätere Sanierung verschlingen würde.

 

Haben sie Fragen zu dem Thema? Kontaktieren sie mich! Ich berate sie gerne.